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Über die Berufsgenossenschaft – kurz BG – sind Deine Mitarbeiter bei der Arbeit unfallversichert. Weil das ziemlich wichtig ist, bist Du als Geschäftsführung verpflichtet, Dein Unternehmen direkt nach der Gründung bei der zuständigen BG anzumelden. Jedes Unternehmen in Deutschland ist verpflichtet, sich innerhalb einer Woche nach der Gründung bei der zuständigen BG anzumelden.
Die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung gilt als erfüllt, soweit Du die Gewerbeanmeldung gemacht hast. [§]
Das befreit Dich jedoch nicht davon, auf Anfragen der BG zu reagieren oder spätestens nach vier Wochen Mitteilungen abzugeben, wenn sich etwas im Unternehmen ändert, das für die BG von Bedeutung ist. [§]
Wenn es in Dein Unternehmen zu einem Arbeitsunfall oder Berufskrankheit kommt, bezahlt die Berufsgenossenschaft die Kosten, die für die betroffenen Mitarbeiter entstehen. Seien es Krankenhausaufenthalte, Operationen und Behandlungen, Reha oder Unfallrente.
Leistung
Beschreibung
Medizinische Versorgung
Kostenübernahme für Behandlungen, Krankenhausaufenthalte und Medikamente.
Rehabilitation
Berufliche und medizinische Maßnahmen zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit.
Unfallrente
Bei dauerhaften Schäden zahlt die BG eine Rente an den Verletzten oder im Todesfall an die Hinterbliebenen.
Unfallverhütung
Unterstützung bei der Einhaltung von Sicherheitsstandards und der Durchführung von Schulungen zur Unfallprävention.
Die zuständige BG hängt von der Branche Deines Unternehmens ab. Hier ist ein Überblick über einige Berufsgenossenschaften, ihre Zuständigkeiten und geschätzten Beitragssätze.
Die Zuständigkeit der BG hängt von der Branche ab, in der Deine GmbH tätig ist. Zur Übersicht kannst Du Dir hier einen unverbindlichen Eindruck verschaffen:
Berufs-Genossenschaft
Beschreibung
BG Bau
BGW (Gesundheitsdienst & Wohlfahrtspflege)
BG Verkehr
BG Holz und Metall
BGN (Nahrungsmittel und Gastgewerbe)
BG ETEM (Energie- Textil- Elektro- & Medienerzeugnisse)
BG ETEM (Energie- Textil- Elektro- & Medienerzeugnisse)
Die Höhe der Beiträge zur BG richtet sich nach der
Gefahrenklasse
Die Gefahrklasse beschreibt das Unfallrisiko einer bestimmten Branche. Je nach Art der Tätigkeit und dem Risiko von Arbeitsunfällen wird jeder Branche eine spezifische Gefahrklasse zugewiesen. Branchen mit hohem Unfallrisiko, wie das Baugewerbe, haben eine höhere Gefahrklasse und zahlen somit höhere Beiträge zur Berufsgenossenschaft.
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der Branche, der Umlageziffer und der
Lohnsumme
Die Lohnsumme ist der gesamte Bruttolohn, den ein Unternehmen im Laufe eines Jahres an seine Mitarbeiter zahlt.
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(Arbeitsentgelt).
Beitrag = Arbeitsentgelt x Gefahrenklasse x Beitragsfuß (Umlageziffer) / 100
Die Gefahrenklasse gibt an, welches Risiko typischerweise in einer bestimmten Branche besteht, also demnach auch, wie wahrscheinlich ein Arbeitsunfall ist. Deshalb haben Firmen im Baugewerbe oder der Metallverarbeitung eine höhere Gefahrenklasse als z.B. eine Bank.
In den meisten Fällen meldet sich, noch bevor Du “Berufsgenossenschaft” sagen kannst, mindestens eine BG von ganz alleine bei Dir. Manchmal sind es aber auch mehrere, die alle sicherheitshalber annehmen, dass Du Dich bei ihnen anmelden musst.
Das ist keine gute Idee! Die Anmeldung bei der BG ist Pflicht, und bei Verstößen drohen ernste Konsequenzen:
Rückwirkende Beitragsforderungen: Wenn du die Anmeldung versäumst, kann die BG Beiträge rückwirkend einfordern, was schnell zu hohen Kosten führen kann.
Bußgelder: Darüber hinaus können Bußgelder verhängt werden, wenn du dich nicht rechtzeitig anmeldest.
Zwangsanmeldung: Wenn die BG von deiner unterlassenen Anmeldung erfährt, kann sie dich zwangsweise registrieren – das hat oft höhere Beitragsforderungen zur Folge, weil die Behörde ohne deine Erklärung ihr Ermessen nicht unbedingt zu deinem Vorteil ausspielen wird.
Gefahrenschulung: Die BG bietet Schulungen und Kurse zur Unfallverhütung an. Mit dieser präventiven Maßnahme kannst du dein Unfallrisiko im Betrieb minimieren.
Meldung von Arbeitsunfällen: Im Falle eines Arbeitsunfalls bist du verpflichtet, diesen innerhalb von drei Tagen bei der BG zu melden, wenn es zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen kommt. Die BG unterstützt dann bei der Schadensregulierung. [§]
Beratungsangebote: Die BG bietet auch Beratung für Arbeitssicherheit und betriebliche Gesundheitsförderung an.
Unangemeldete Begehungen: Aufsichtsbeamte können zu Betriebs- und Arbeitszeiten die Betriebs-, Geschäftsräume oder Betriebsstätten betreten, besichtigen und prüfen. [§]
Die Berufsgenossenschaft ist Teil Deiner betrieblichen Absicherung. Die Anmeldung mag wie immer lästig erscheinen, aber sie schützt Deine Mitarbeiter im Ernstfall und bietet gleichzeitig wertvolle Unterstützung. Nimm Dir die Zeit, Deine zuständige BG sorgfältig auszuwählen und nutze die Angebote, um Dein Unternehmen sicher und nachhaltig aufzustellen.
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