GmbH starten in Deutschland: Pflichten und Anmeldungen

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Einführung

Du hast die verschiedenen Rechtsformen verglichen und Dich entschlossen, eine GmbH oder UG zu gründen...

Die GmbH ist eine

juristische Person

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mit Rechten, aber auch Pflichten. Zum Beispiel muss sie Formulare ausfüllen und diese rechtzeitig abgeben. 

Das muss ein Mensch für sie machen: Die

Geschäftsführung

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. Glückwunsch, dieser Mensch bist Du!

Manche Stellen kommen mit einem Anmeldeformular auf Dich zu, sobald Du gründest (z.B. Rundfunk), andere warten einfach ab und verhängen Bußgelder, wenn Du Fristen versäumst (z.B. Finanzamt).

In diesem Artikel begleiten wir Dich im Bürokratie-Dschungel und erklären alle Pflichten, die Du als

Geschäftsführung

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bei der Anmeldung Deiner GmbH hast.

Die Frage der Verantwortung

Als Geschäftsführung bist Du für alles verantwortlich, was „die GmbH“ so tun muss, um legal zu existieren. Natürlich kannst Du Aufgaben delegieren - verantwortlich dafür, dass sie pünktlich und richtig erledigt werden, bleibst Du trotzdem!

Mirko Wannicke, Rechtsassistent

Notar

Um Deine GmbH zu gründen, brauchst Du zwangsweise einen

Notar

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. [§]

Vor diesem müssen alle

Gesellschafter

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persönlich erscheinen, der Notar liest den

Gesellschaftsvertrag

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laut vor und dann dürfen alle unterschreiben.

Der Gesellschaftsvertrag ist das Dokument, in dem alles Wichtige zu Deinem neuen Unternehmen festgehalten wird. Mehr dazu in dem Video Gesellschaftsverträge.

Ohne diese Zeremonie können keine GmbHs entstehen - vorher selbst zu unterschreiben erspart niemandem das Zuhören beim Vorlesen und die persönliche Anwesenheit.

Nach dem Notartermin meldet der Notar Dein Unternehmen mit Anschrift und Geschäftsführung beim

Handelsregister

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an. Als Belohnung erhältst Du dann nach eine

Handelsregisternummer

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von Deinem lokalen Amtsgericht (z. B. HRB 123456). Kapitalgesellschaften haben dabei immer HRB-Nummern und Personengesellschaften HRA-Nummern.

Sicherlich fragst Du Dich, was Dich der Notar kosten wird. Die Kosten basieren auf der Gerichts- und Notarkostentabelle (GNotKG) und können je nach Region und Notar leicht variieren.

Mehr dazu kannst Du hier nachlesen.

Gründung mit Musterprotokoll

Bei einem

Stammkapital

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von 25.000 Euro liegen die Notarkosten typischerweise zwischen 300 und 600 Euro.

Individueller Gesellschafts-Vertrag

Bei einem individuell erstellten Vertrag und einem Stammkapital von 25.000 Euro können die Notarkosten etwa 500 bis 1.000 Euro betragen.

Zusätzliche Kosten

Hinzu kommen noch Gebühren für die Eintragung ins

Handelsregister

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, die meist etwa 150 bis 200 Euro betragen.

Wichtig!

Dein Unternehmen braucht einen Briefkasten! Deutsche Ämter und Behörden schicken immer noch am liebsten Papierpost durch die Welt. Dein Briefträger sollte also unter der Adresse, die Du dem Notar angibst, auch tatsächlich einen Briefkasten mit dem Unternehmensnamen finden können!

Mirko Wannicke, Rechtsassistent

Mehr Infos dazu und zum Handelsregister in „Mini-Video: Handelsregister“.

Die „in Gründung“ bzw. „i.G.“ Zeit

Nach dem Notartermin und bis die Eintragung im

Handelsregister

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Vorgesellschaft

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).

Der entscheidende Unterschied: Die persönliche Haftung! [§]

Mit riskanten Miet- und Arbeitsverträgen sowie der Rechnungsstellung solltest Du warten, bis das Unternehmen eingetragen ist.

Wenn Du in dieser Zeit trotzdem wichtige Verträge unterschreiben wirst, dann denke daran, vertraglich festzuhalten, wie mit der Eintragung oder im Falle des Scheiterns der Eintragung umzugehen ist.

An Deinen Projekten arbeiten kannst Du in dieser Phase trotzdem. Gibst Du dabei Geld aus, sammle die Rechnungen/Kassenzettel. Diese kannst Du später steuerlich geltend machen.

Wenn Du Geschäftsbriefe schreibst, z.B.: Angebote oder Ähnliches, dann musst Du den Unternehmensnamen mit dem Zusatz i.G. (In Gründung) verwenden.

Damit die persönliche Haftung schnellstens vom Tisch ist, erfährst Du im nächsten Abschnitt, wie Du Dein Geschäftskonto eröffnest, auf welches Du das Stammkapital einzahlen musst.

Das Geschäftskonto

Spätestens wenn der Gesellschaftsvertrag unterschrieben ist, solltest Du Dich um die Eröffnung eines Bankkontos für Dein Unternehmen kümmern.

Da Deine GmbH noch nicht richtig existiert, verlangt die Bank zur Eröffnung eines Geschäftskontos die Personalausweise und

Steuer-IDs

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von allen Gesellschaftern. Außerdem brauchst Du Deinen

notariell beglaubigten

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Gesellschaftsvertrag

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.

Einige Banken verlangen zusätzliche Unterlagen, wie eine Branchenkennziffer aus einer standardisierten Branchenliste (z. B.

WZ-Code

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), um das Unternehmen entsprechend ihrer Tätigkeit zuzuordnen. Darüber hinaus wird oft ein Businessplan gefordert, um das Risiko besser zu bewerten und die Finanzierungsplanung des Unternehmens einzuschätzen.

Möchtest Du das Konto bereits vor der finalen Unterschrift des Gesellschaftsvertrags eröffnen - weil es hier vielleicht noch offene Fragen zu klären gibt - dann brauchst Du stattdessen einen notariell beglaubigten

Gründungsvertrag

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. Darin verpflichtest Du Dich, gründen zu wollen.

Sobald das Konto eröffnet ist, sollten alle Gründer das Stammkapital in Höhe Ihrer Anteile überweisen. „Sollten“ deshalb, weil Dein Notar erst nach erfolgreicher Einzahlung die Eintragung in das Handelsregister vornehmen kann. Schicke ihm hierzu einfach die entsprechenden Zahlungsbelege bzw. Kontoauszüge.

Wie es dann weitergeht, erfährst Du im nächsten Abschnitt. 

Der Handelsregistereintrag

Mit der Handelsregister Eintragung wird Deine GmbH i.G. endlich zu einer richtigen GmbH. [§]

Alle Rechte und Pflichten der GmbH i.G. gehen automatisch an die GmbH über. [§]

Ab diesem Moment kannst und musst Du als

Geschäftsführung

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 im Namen des Unternehmens handeln! [§]

Dazu gehört, dass Du auf allen Briefen (auch E-Mails, Rechnungen, Bestellformulare) immer Deine brandneue

Vertretung der Gesellschaft nach § 35 Abs. 1 S. 1 GmbHG

Handelsregisternummer

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, den vollständigen sowie korrekten Unternehmensnamen, die Anschrift des Unternehmens und dessen Geschäftsführung angibst. [§]

Nicht vergessen!

Du musst die Namensänderung allen mitteilen, mit denen vorher als GmbH i.G. korrespondiert wurde - insbesondere der kontoführenden Bank!

[§]

Als Geschäftsführung hast Du gem. § 43 Abs. 1 GmbHG bei Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden. Gleiches gilt nach § 347 Abs. 1 HGB für alle Handelsgeschäfte (§ 343 Abs. 1 HGB) eines Kaufmanns (§§ 1 Abs. 1 HGB , 6 Abs. 2 HGB i.V.m. 13 Abs. 3 GmbHG). Kurz gesagt: Du hast eine Mitteilungspflicht und wichtige Änderungen müssen den Geschäftspartnern mitgeteilt werden, Punkt.

Mirko Wannicke, Rechtsassistent

Transparenzregister

Sobald Deine GmbH ins

Handelsregister

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eingetragen ist, hast Du einen Monat Zeit, um dem

Transparenzregister

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Umkehrschluss aus § 11 Abs. 1 GmbHG

mitzuteilen, wer der “wirtschaftlich Berechtigte” ist. [§]

Wirtschaftlich Berechtigter: Das ist jemand, der:

  • Mehr als 25% der Anteile an der GmbH hält oder

  • Mehr als 25% der Stimmrechte in der GmbH kontrolliert oder

  • Auf ähnliche Weise Kontrolle über die GmbH ausübt – also zum Beispiel durch Vereinbarungen oder Einflussnahme hinter den Kulissen.

Falls keiner die 25%-Schwelle erreicht oder auf andere Weise Kontrolle ausübt, dann gilt normalerweise die Geschäftsführung als wirtschaftlich Berechtigter. [§]

Was ist der Unterschied zum Handelsregister?

Das Handelsregister ist wie die Visitenkarte Deiner GmbH. Es enthält Infos über die rechtlichen Vertreter, den Unternehmenssitz und die Gesellschafter.

Das Transparenzregister geht jedoch einen Schritt weiter: Hier muss festgehalten werden, wer wirklich die Kontrolle über das Unternehmen hat – also wer der „wahre Chef“ ist. Auch wenn dieser die Macht durch komplizierte Verträge ausübt und vielleicht nicht offiziell im Handelsregister auftaucht.

Finanzamt & Steuerliche Erfassung

Als

Geschäftsführung

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musst Du Dich um die Steuerangelegenheiten Deiner GmbH kümmern. Anders als beim Gehalt, wo Dir als Privatperson automatisch Steuern abgezogen werden, bist Du nun selbst dafür verantwortlich, die Steuerschuld Deines Unternehmens auszurechnen.

[§]

Abgabenordnung: Pflichten der gesetzlichen Vertreter gem. § 34 Abs. 1 AO



Oft musst Du sogar schätzen, wie viel das Finanzamt von Dir bekommen wird – damit sie Dir gleich zu Beginn Vorauszahlungen aufbrummen können. Vorauszahlungen für

Körperschaftsteuer

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,

Gewerbesteuer

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und

Umsatzsteuer

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sind Pflicht.

Wann sind meine Zahlungen fällig?

Vorauszahlungen für Körperschafts- und Gewerbesteuer werden erst nach Deiner ersten

Steuererklärung

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fällig.

[§]

Zur Durchführung der Körperschaftsteuer sind die Regelungen des Einkommensteuergesetzes entsprechend anzuwenden. Vorauszahlungen müssen daher bis zum 10. März, Juni, September und Dezember bezahlt werden. Die Höhe wird vom Finanzamt mittels Bescheid festgelegt. Die Festlegung der Höhe erfolgt anhand der Höhe der Steuer im vorherigen Veranlagungszeitraum. Im vorherigen Zeitraum gab es unsere GmbH noch nicht, weshalb das Finanzamt noch keine Vorauszahlungen festlegt (§§ 31 Abs. 1 Satz 1 KStG i.V.m. 37 Abs. 1, 3 EStG).Die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen sind dagegen jeweils am 15. Februar, Mai, August und November zu leisten. Für die Festlegung der Höhe gilt aufgrund noch fehlender vorheriger Steuer das eben gesagte entsprechend. (§ 19 GewStG).

Die Umsatzsteuervoranmeldung musst Du i.d.R. einen Monat nach der Gründung abgeben.

[§]

Die Umsatzsteuer-Vorauszahlungen beginnen im Monat nach der Anmeldung, abhängig von der Höhe der zu erwartenden Umsatzsteuer. Du bist grds. verpflichtet, regelmäßig eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abzugeben und die Steuer bis zum 10. des Folgemonats zu bezahlen, vgl. § 18 Abs. 1 UStG

Schon unmittelbar nach der Gründung interessiert sich das zuständige Finanzamt für Deine GmbH, auch wenn Du noch gar keinen Cent verdient hast. „Interessieren“ ist dabei die freundliche Umschreibung für: „Wenn Du etwas Wichtiges nicht meldest, drohen Bußgelder und Strafen.“

Meldungspflichtige Ereignisse

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“ musst du jeweils innerhalb eines Monats mit dem passenden elektronischen Formular anzeigen. [§]



Dein erstes „mitteilungspflichtige Ereignis“? Die Gründung!

Dafür hat das Finanzamt den  „

steuerlichen Erfassungsbogen

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“, auf den wir im Mini-Video Schritt für Schritt eingehen. Das

Wie kommuniziere ich mit dem Finanzamt?

Mit dem Finanzamt kommunizierst Du grundsätzlich über das Elster-Portal. [§]



Alle Standardformulare und Steueranmeldungen findest Du dort in einer übersichtlichen Web-Oberfläche, die wir in dem „Mini: Finanzamt und Elster“ erklären.

Damit Du ELSTER verwenden kannst, brauchst Du Zugangsdaten. Diese erhältst Du nach Deiner Anmeldung im Internet per Post - das kann bis zu zwei Wochen dauern.

Wie Du bereits weißt, wird beispielsweise der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und die Umsatzsteuer-Voranmeldung schnell eingefordert. Daher kann die Anmeldung bei Elster zeitkritisch werden

Du kannst aber bereits vor der Gründung einen eigenen Zugang als Privatperson einrichten. So kannst Du die ersten Erklärungen als geschäftsführender Vertreter der GmbH bei der Finanzverwaltung ohne Wartezeit und Kopfschmerzen über Deinen privaten Zugang einreichen.

Milan von dem Bussche, Gründer

Briefe von dem Finanzamt

Wenn das Finanzamt Rückfragen hat, bekommst Du Post. Darauf kannst Du mit einem Brief antworten oder mit einem PDF-Scan an die Finanzamts-Email im Briefkopf.

Alles sollte druckbar sein!

Auch E-Mail antworten sollten „druckbar“ sein: Keine Links, keine Excel Dateien etc. - Die ausgedruckte E-Mail muss die Fragen beantworten!

Mirko Wannicke, Rechtsassistent

Steuerfragebogen

Zuerst musst Du den „

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

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“ übermitteln.

[§]

Abgabepflichten für Steuererklärung (auch Erfassungsbogen) nach § 149 Abs. 1 S. 1 AO i.V.m. § 14a Abs. 1 S. 1 GewStG, § 1 Abs. 1 Nr. 1 KstG, § 18 Abs. 1 S.1 UStG


Das ist sozusagen die "Anmeldung zum Steuerzahlen", damit das Finanzamt Deine GmbH offiziell registriert und ihr eine Steuernummer zuweist.

Die Steuernummer erhältst Du ca. 4 bis 6 Wochen nach Deiner Anmeldung und musst diese immer angeben, wenn Du mit dem Finanzamt kommunizierst.

Worauf Du bei dem Formular in Elster achten musst, zeigen wir in  „Mini: steuerlichen Erfassung“.

Soweit Du bei dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ein Kreuz im Feld zur Beantragung der Umsatzsteuer-ID gemacht hast, dann erhältst Du diese zusätzlich zu Deiner Steuernummer. In der Regel wartest Du ca. 2 bis 4 Wochen auf die entsprechende Post.

Wenn Du den Fragebogen nicht oder fehlerhaft einreichst, kann es neben Verzögerungen im Ablauf zu Mahnungen und im schlimmsten Fall zu Strafzahlungen kommen. [§] Außerdem könnte das Finanzamt Deine Besteuerungsgrundlagen schätzen. Das wirkt sich in der Regel nachteilig auf Dich aus.

  • Analog zur privaten Steuernummer
  • Auf Kreisebene - beim Umzug verändert
  • Vergibt immer Dein lokales Finanzamt  - fängt mit Finanzamtsnummer an (256/…)
  • Für Schriftwechsel oder Anrufe bei Deinem lokalen Finanzamt/Gemeinde und die lokalen Formulare
  • Analog zur privaten Steuer-ID
  • „Lebenslang, auch bei Umzug“
  • Vergibt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
  • Kommt die meist etwas später (ein bis zwei Wochen)
  • Bundesweit (z.B. bei der Kontoeinrichtung bei Banken, beim Zoll oder im EU-Ausland)

Es gibt natürlich auch Formulare, wo beides einzutragen ist, am besten notierst Du zu den Geschäftsführern und Gesellschaftern und Unternehmen jeweils beide Nummern und gleich noch eine IBAN für die Kontoverbindung - dann bist Du für die Nummernfelder in den Formularen bestens gewappnet.

Tipp: Schätzt Du Deinen Umsatz im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auf unter 35.000€, musst Du danach nur Quartalsweise „Umsatzsteuer-Voranmeldungen“ abgeben.
(Sonderregelung bis 2026) [§]

Schätzt Du den Umsatz höher, musst Du die Voranmeldung monatlich machen. Dann erwartet das Finanzamt am 10. Tag des Folgemonats, in dem Du mit der

Geschäftstätigkeit begonnen

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hast, die erste

Umsatzsteuer-Voranmeldung

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.

[§]

Abgabepflicht und Voranmeldezeitraum bei Aufnahme der Tätigkeit gem. § 18 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 S. 4 UStG; Kurzfassung: BFH, Urteil vom 3. September 2009 – IV R 38/07 Das erste Wirtschaftsjahr



Allgemein ist es sinnvoll eine Dauerfristverlängerung zu beantragen - dann hast Du immer einen Monat mehr Zeit um Deine Anmeldung abzugeben. [§]

Alle Felder und Auswirkung im steuerlichen Erfassungsbogen erklären wir im Mini Video: “Steuerliche Erfassung”

Buchhaltung

Als Geschäftsführung bist Du gesetzlich verpflichtet, jedes Jahr den Gewinn (bzw. Verlust) Deiner GmbH auszurechnen. Das ist die

Buchhaltung

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.

[§]

Buchführungspflicht der GmbH als Handelsgesellschaft (§ 13 Abs. 3 GmbHG) nach § 140 AO i.V.m. §§ 238 Abs. 1 S. 1, 6 HGB.

Das heißt, Du musst Einnahmen, Ausgaben, Vermögen und Schulden systematisch erfassen. 

Ob und wie viel Gewinn Dein Unternehmen macht, sollte Dich natürlich in erster Linie selbst interessieren. Es lohnt sich also, Deine Buchhaltung eigenständig zu machen - oder wenigstens sehr gut zu verstehen.

Konkret musst Du einen

Jahresabschluss

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 erstellen. Dieser besteht aus einer

Bilanz

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und einer

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

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. [§]

Zusammen landen die Unterlagen dann Ende des Jahres mit Deiner Steuererklärung beim Finanzamt. Sie sind die Grundlage für die Berechnung von

Körperschaftsteuer

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,

Gewerbesteuer

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 und

Umsatzsteuer

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.
Damit Du einen Jahresabschluss erstellen kannst, solltest Du direkt bei der Gründung ein Buchführungssystem aufsetzen.  Je später Du damit anfängst, desto mühsamer wird es.

Am besten verschaffst Du vor Deiner Gründung schon einen Überblick über das Thema: Video 4 - Buchhaltung

Du als Unternehmer musst Deine Steuern selbst ausrechnen (können) und das Ergebnis dann den entsprechenden Stellen erklären. Deshalb heißt das Steuererklärung.

Gewerbeanmeldung

Als Geschäftsführung musst Du unmittelbar nach Deiner Gründung eine Gewerbeanmeldung abgeben. [§]

Die Anmeldung besteht aus einem zweiseitigen Formular, in dem Du die wichtigsten Infos zu Deinem Unternehmen angibst. Das Formular ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich, sollte aber in etwa so aussehen:

In der Regel kannst Du es bei Deinem lokalen Gewerbeamt herunterladen und anschließend ausgefüllt per E-Mail einreichen.

Bei erfolgreicher Anmeldung schickt Dir das Gewerbeamt erstmal eine Rechnung (i.d.R. 30-60 €) und informiert dann das Finanzamt, die IHK (Industrie- und Handelskammer), den Rundfunk und die Berufsgenossenschaft über Dein Unternehmen.

All diese Stellen werden auf Dich zukommen, aber keine Sorge, wir erklären Dir nach und nach, was zu tun ist.

Die

Gewerbesteuer

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variiert von Gemeinde zu Gemeinde. Es kann sich lohnen, vor der Wahl Deines Standortes die unterschiedlichen

Hebesätze

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zu vergleichen.

Milan von dem Bussche, Gründer

Wie Du die Gewerbeanmeldung ausfüllst, erklären wir im Mini-Video & Artikel Gewerbeanmeldung.

Weitere Schritte

Was es nun noch zu erledigen gibt, wird meist dadurch ausgelöst, dass Du Post bekommst - also genaugenommen Deine GmbH. Und mit Post ist auch tatsächlich „Briefpost“ gemeint - auch wenn Du mit allen Kunden und Lieferanten elektronisch kommuniziert - Behörden vertrauen auf den Briefweg und ein gelegentlicher Blick in den Briefkasten ist wichtig!

IHK Anmeldung

Als Folge Deiner Gewerbeanmeldung wirst Du Post von Deiner zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) bekommen. Hier ist Deine GmbH unfreiwillig Mitglied geworden, um sicherzustellen, dass alle Gewerbetreibenden unter einem Dach organisiert sind.

[§]

Mitgliedschaft nach § 2 Abs. 1 IHKG und Ausnahmen nach § 2 Abs. 2, 3 IHKG



GmbHs gehören grundsätzlich immer zur IHK. Es sei denn, Du gründest ein klassisches Handwerksunternehmen (Tischlerei, Autowerkstatt, Heizungsbau - auch wenn Du dabei irgendetwas Innovatives machst, wie die Umrüstung von Benzin-KFZ auf Elektro). Dann wirst Du stattdessen Mitglied in der Handwerkskammer - bist aber wahrscheinlich selbst Handwerksmeister (oder einer Deiner Mitgründer) und wir müssen Dir nicht mehr erklären, was die Handwerkskammer ist. Für alle anderen Start-Ups führt kein Weg an der Mitgliedschaft Deiner GmbH bei der IHK vorbei.

Wenn Du im ersten Moment denkst, dass Du das gar nicht brauchst: Aus der IHK auszutreten, haben schon etliche versucht und bis zum Verfassungsgericht geklagt - keine Chance.



Neben den „IHK-Zeitschriften“ erhältst Du zudem tolle Beitragsrechnungen.

Die Beitragshöhe variiert je nach Region, da jede IHK ihre eigenen Beitragssätze festlegt.

Grundbeitrag

Umlagebeitrag

Fester jährlicher Beitrag für alle IHK-Mitglieder i. d. R. 50 bis 300 €.
(Bei großen Unternehmen können höhere Beiträge anfallen!)

0,04 - 0,27 % Umlage basierend auf dem Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb.

Solltest Du es verpassen, die Beiträge zu zahlen, flattert direkt eine Mahnung in Deinen Briefkasten. Ignorierst Du diese, kann es zu Zwangsmaßnahmen kommen. 

Das Angebot Deiner regionalen IHK kann übrigens trotzdem interessant und wertvoll für Dich sein.

Vorteil

Beschreibung

Beratung

Ob rechtliche Fragen, steuerliche Tipps oder Informationen zu Fördermitteln – hier kannst Du Unterstützung aus erster Hand bekommen.

Weiterbildung

Schulungen zu Themen wie Personalmanagement, Buchhaltung oder Marketing können Dir dabei helfen, Dein Unternehmen erfolgreich aufzubauen.

Networking

Über IHK-Veranstaltungen kannst Du Dich mit anderen vernetzen. Besonders für junge GmbHs kann das enorm hilfreich sein, um neue Kunden oder Partner zu finden.

Rechtliche Unterstützung

Die IHK kann Dir auch bei rechtlichen Problemen helfen. Sie bietet Schlichtungsstellen an und vertritt Deine Interessen gegenüber der Politik.

Welche Leistungen Deine lokale IHK genau anbietet, kannst Du auf ihrer Website nachlesen.

Rundfunkbeitrag

Der Rundfunkbeitrag ist eine Gebühr, die jeder in Deutschland zahlen muss, um das öffentliche Fernsehen zu finanzieren.



Wenn Du aber ein Unternehmen gründest, ist das eine eigene „juristische Person“ - die auch nochmal Rundfunkbeitrag zahlen muss. Dabei ist es sogar egal, ob Dein Unternehmen überhaupt einen Fernseher, einen Kabelanschluss oder ein Radio hat.  Es kann jedoch sein - gerade am Anfang - dass der geschuldete Beitrag 0 ist, meist sind es gut 70 € im Jahr, es kann aber auch erheblich mehr werden. Maßgeblich für die Höhe des Beitrags ist die Anzahl der

Betriebsstädten

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 und Mitarbeiter. Auch Fahrzeuge, die auf Dein Unternehmen zugelassen sind, werden berücksichtigt.

Relativ bald nach Deiner Gewerbeanmeldung wird Dein Unternehmen der Rundfunkzentrale Post bekommen. Wenn Du hier etwas ungeschickt angekreuzt, wirst Du viel mehr Geld zahlen als nötig.

Das ganze Beitragssystem und wie Du die Formulare richtig ausfüllst, erklären wir im Mini - Video Rundfunk.

Berufsgenossenschaft

Nach der Gewerbeanmeldung sollte sich eine (eventuell auch mehrere, die „vorsichtshalber“ einmal annehmen, von Dir Geld zu bekommen) Berufsgenossenschaft per Brief bei Dir melden.

Berufsgenossenschaften sollen Deine Mitarbeiter vor Arbeitsunfällen schützen und ggf. Kosten für Arbeitsunfälle übernehmen.

Leistung

Beschreibung

Medizinische Versorgung

Kostenübernahme für Behandlungen, Krankenhausaufenthalte und Medikamente.

Rehabilitation

Berufliche und medizinische Maßnahmen zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit.

Unfallrente

Bei dauerhaften Schäden zahlt die BG eine Rente an den Verletzten oder im Todesfall an die Hinterbliebenen.

Unfallverhütung

Unterstützung bei der Einhaltung von Sicherheitsstandards und der Durchführung von Schulungen zur Unfallprävention.

In Deutschland ist jede neu gegründete GmbH verpflichtet, sich innerhalb einer Woche nach der Gründung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden - selbst wenn Du noch gar keine Mitarbeiter hast. [§]

Die Anmeldung gilt als erstmal als erfüllt, soweit Du die Gewerbeanmeldung gemacht hast. [§]
Das befreit Dich jedoch nicht davon, auf Anfragen der BG zu reagieren oder spätestens nach vier Wochen Mitteilungen abzugeben, wenn sich etwas im Unternehmen ändert, das für die BG von Bedeutung ist. [§]

Wenn Du Dich nicht bei der BG anmeldest oder die Beiträge nicht zahlst, drohen Dir rückwirkende Beitragsforderungen, Bußgelder und Zwangsanmeldungen. Die Höhe der Beiträge zur BG richtet sich nach der

Gefahrenklasse

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der Branche und der

Lohnsumme

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.

Beitrag = Gefahrklasse × Lohnsumme × Beitragssatz der BG

Die genauen Beitragssätze unterscheiden sich je nach BG und Risiko der Branche.

Berufs-Genossenschaft

Beschreibung

BG Bau

  • Typische Gefahrenklasse: 5,0 - 20,0
  • Beitragsfuß (Umlageziffer): 0,42 %
  • Zuständigkeit: Bauwirtschaft, Baugewerbe, Handwerk

BGW (Gesundheitsdienst & Wohlfahrtspflege)

  • Zuständigkeit: Gesundheitswesen, Pflege, Kosmetik
  • Typische Gefahrenklasse: 2,0 – 4,0
  • Beitragsfuß (Umlageziffer): 2,07 %

BG Verkehr

  • Zuständigkeit: Transport, Logistik, Schifffahrt, Luftfahrt
  • Typische Gefahrenklasse: 3,0 – 6,0
  • Beitragsfuß (Umlageziffer): 2,75 %

BG Holz und Metall

  • Zuständigkeit: Holz- und Metallverarbeitung, Maschinenbau
  • Typische Gefahrenklasse: 2,0 – 5,0
  • Beitragsfuß (Umlageziffer): 3,5 %

BGN (Nahrungsmittel und Gastgewerbe)

  • Zuständigkeit: Lebensmittelproduktion, Gastronomie, Hotellerie
  • Typische Gefahrenklasse: 1,0 – 3,0
  • Beitragsfuß (Umlageziffer): 3 %

BG ETEM (Energie- Textil- Elektro- & Medienerzeugnisse)

  • Zuständigkeit: Energieversorgung, Textil, Druck- und Medienbetriebe
  • Typische Gefahrenklasse: 1,5 – 4,0
  • Beitragsfuß (Umlageziffer): 2,5 %

BG ETEM (Energie- Textil- Elektro- & Medienerzeugnisse)

  • Zuständigkeit: Verwaltung, Banken, Versicherungen, Dienstleistung
  • Typische Gefahrenklasse: 0,1 - 1,0
  • Beitragsfuß (Umlageziffer): 4,6 %

Oft kommt es vor, dass für Dich mehrere Berufsgenossenschaften infrage kommen. Bei der Zuordnung Deines Geschäftszweckes gibt es einen gewissen Ermessensspielraum. Daher kann es Sinn machen, die Höhe der Beiträge zu vergleichen und die günstigere Variante zu wählen - immerhin gibt es Berufsgenossenschaften, die sind fünfmal so teuer wie andere.

Nehmen wir ein Unternehmen, das Softwareentwicklung betreibt und IT-Hardware installiert. Zwei Berufsgenossenschaften könnten zuständig sein:

Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) für die Softwareentwicklung, da Bürotätigkeiten ein geringes Unfallrisiko haben.

BG Holz und Metall (BGHM) für die Installation der Hardware, da hier technische Geräte zum Einsatz kommen und das Unfallrisiko höher ist.

In diesem Fall wäre die Anmeldung bei der VBG günstiger, da die Haupttätigkeit (Softwareentwicklung) weniger risikoreich ist. Wenn Du Dich hingegen bei der BGHM anmeldest, wäre der Beitrag wegen der höheren Gefahrenklasse deutlich teurer.

Wie Du Dich bei Deiner Berufsgenossenschaft anmeldest, erklären wir in der Mini-Video „Berufsgenossenschaft“ und im Kapitel „meine ersten Mitarbeiter“ gibt es auch eine Mini-Video „Betriebsunfall melden“ - dort erfährst mehr darüber, wann die Berufsgenossenschaft dann auch wirklich mal helfen könnte.

Zusammenfassung

So, jetzt haben wir unseren ersten Rundumschlag geschafft - die wichtigsten bürokratischen Aufgaben, bevor Du endlich anfangen kannst, richtig für Dein Unternehmen und Deine Kunden zu arbeiten, hast Du jetzt schon mal gehört.

Wenn Du das entsprechende Formular auf dem Tisch hast, schau einfach nochmal in unser Mini-Video oder den konkreten Mini-Artikel.

Behalte im Hinterkopf: In allen diesen Behörden sitzen ja auch Menschen, die man anschreiben und anrufen kann, und meistens helfen sie Dir dann sogar gerne weiter. Das ist oft einfacher, als extra einen Anwalt oder Berater zu fragen.

Falls Du noch Fragen oder Feedback hast, kommentier' sie gerne unter unserem YouTube Video.

Und wenn Du jetzt denkst, „sieht gar nicht so schlimm aus, hätte schlimmer kommen können“ - Keine Sorge, es kommt noch schlimmer :-)