Muss ich meine GmbH als Gewerbe anmelden?

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In Deutschland darf grundsätzlich jeder ein Gewerbe betreiben. Allerdings besteht die Pflicht, jede „

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gewerbliche Tätigkeit

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“ unverzüglich anzumelden, um den gesetzlichen Vorgaben der

Gewerbefreiheit

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zu entsprechen. [§] Ausgenommen von dieser Pflicht sind nur wenige, z.B. Freiberufler wie Ärzte, Anwälte oder Künstler. [§]

Kapitalgesellschaften, wie eine GmbH oder AG, werden grundsätzlich als Gewerbebetrieb angesehen, unabhängig davon, welche Art von Tätigkeit sie tatsächlich ausüben. Also gilt: Du musst eine Gewerbeanmeldung für Deine GmbH machen!

Aufgrund der eben angesprochenen Gewerbefreiheit ist das eigentlich auch kein Problem. Allerdings gibt es wie immer auch hier gewisse Ausnahmen.

  • Bestimmte Tätigkeiten können von der Gemeinde reguliert werden, vor allem, wenn es um öffentliche Interessen geht. Faktoren wie Lärm, Verkehrsaufkommen oder Umwelteinflüsse spielen hier eine Rolle.

  • In seltenen Fällen kann sogar eine Genehmigung notwendig sein, und im Extremfall kann es passieren, dass die Gemeinde die Tätigkeit untersagt.

Die Gewerbeanmeldung ist daher der erste Schritt, um ein Unternehmen ordnungsgemäß in Betrieb zu nehmen. In diesem Artikel erklären wir, was eine Gewerbeanmeldung ist, wie sie funktioniert und was du dabei unbedingt beachten musst.

Gewerbeanmeldung? Was ist das & wozu dient sie?

Die Gewerbeanmeldung ist der formelle Akt, mit dem du den zuständigen Behörden mitteilst, dass du ein Gewerbe betreibst. Sie stellt sicher, dass dein Unternehmen den gesetzlichen Rahmenbedingungen entspricht.

Für die Anmeldung musst du ein zweiseitiges Formular mit allen wichtigen Informationen zu deinem Unternehmen ausfüllen. Die Gemeinden nutzen dabei keine einheitlichen Vordrucke, aber ungefähr so sollte es aussehen.

Die Anmeldung erfüllt mehrere Zwecke. Die wichtigsten kannst du hier nachlesen:

  • Erfassung deines Unternehmens: Die Gewerbeanmeldung sorgt dafür, dass dein Unternehmen bei wichtigen Institutionen wie dem Finanzamt, der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Berufsgenossenschaft registriert wird.

  • Schutz der Öffentlichkeit: Mit der Anmeldung wird gewährleistet, dass dein Unternehmen den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

  • Erlaubnis zur Geschäftstätigkeit: Die Anmeldung ist eine Grundvoraussetzung, um offiziell mit deiner Tätigkeit beginnen zu dürfen. Ohne diese Anmeldung riskierst du Bußgelder oder andere Sanktionen.

Wie funktioniert die Gewerbeanmeldung?

Vor dem Anmeldeprozess für deine GmbH brauchst du nicht zurückschrecken. Wir werden dir hier zeigen, was du zu beachten hast.

Zunächst solltest du folgende Unterlagen für die Anmeldung vorbereiten. Es heißt nicht, dass du alles brauchen wirst, aber du bist verpflichtet, die Unterlagen parat zu haben.

  • Gesellschaftsvertrag (Satzung): Dies ist der rechtliche Vertrag, der die Gründung der GmbH besiegelt.

  • Notarielle Beglaubigung: Der Handelsregisterauszug, der bestätigt, dass deine GmbH offiziell eingetragen wurde.

  • Personalausweis oder Reisepass: Zur Identifikation der anmeldenden Person, meist der Geschäftsführer der GmbH.

  • Gewerbeanmeldeformular: Dieses Formular bekommst du beim zuständigen Gewerbeamt oder kannst es online herunterladen.

Falls Du in einer erlaubnispflichtigen Branche tätig wirst, benötigst Du zusätzliche Nachweise, wie z.B. eine Gaststättenerlaubnis. Die wichtigsten erlaubnispflichtigen Tätigkeiten. [§]

  • Gastgewerbe: Gaststättenerlaubnis gemäß § 2 Gaststättengesetz (GastG) in Verbindung mit § 33 GewO, insbesondere bei Ausschank von Alkohol.

  • Handwerk: Zulassungspflicht für zulassungspflichtige Handwerke gemäß § 1 Handwerksordnung (HwO), insbesondere bei handwerklichen Berufen, die in der Anlage A der Handwerksordnung aufgelistet sind.

  • Sicherheitsgewerbe: Erlaubnispflicht nach § 34a GewO für Bewachungsgewerbe, also Tätigkeiten wie Personenschutz oder Objektschutz.

  • Maklergewerbe: Erlaubnispflicht für Immobilienmakler, Darlehensvermittler und Versicherungsmakler nach § 34c GewO.

  • Veranstaltungsgewerbe: Veranstalter müssen je nach Art und Umfang der Veranstaltung diverse Genehmigungen einholen, die oft von lokalen Vorschriften und dem Gaststättengesetz (GastG) oder der Veranstaltungsstättenverordnung abhängen.

  • Finanzdienstleistungen: Erlaubnispflicht für Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO.

  • Pfandleiher und Leihhäuser: Erlaubnispflicht nach § 34 GewO für das Betreiben eines Pfandleihgeschäfts.

  • Spielhallen und Glücksspiel: Erlaubnispflicht nach § 33i GewO für den Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Gewerbe.

  • Reisegewerbe: Erlaubnispflicht für Tätigkeiten im Reisegewerbe nach § 55 GewO, wenn die Tätigkeiten nicht von einer festen Betriebsstätte ausgehen (z. B. Marktstände).

  • Waffenhandel: Erlaubnispflicht nach § 2 Waffengesetz (WaffG) für den Handel mit Waffen und Munition

Die Gewerbeanmeldung erfolgt beim örtlichen Gewerbeamt, in dessen Bezirk dein Unternehmen seinen Sitz hat. Viele Städte und Gemeinden bieten mittlerweile auch die Möglichkeit, die Gewerbeanmeldung online vorzunehmen oder zumindest das Formular herunterzuladen. Alternativ kannst Du persönlich zum Gewerbeamt gehen und die Anmeldung dort vornehmen.

Tipp: Die

Gewerbesteuer

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variiert von Gemeinde zu Gemeinde. Es kann sich lohnen, vor der Wahl Deines Standortes die unterschiedlichen

Hebesätze

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zu vergleichen.

Das Anmeldeformular fragt verschiedene Informationen ab, die Du leicht in Deinem Handelsregisterauszug ablesen kannst. Einzig die Tätigkeitsbeschreibung erfordert mehr Aufmerksamkeit von Dir. Hier musst Du präzise angeben, was Dein Unternehmen konkret macht. Andernfalls kann es sein, dass das Gewerbeamt die Beschreibung nicht akzeptiert. Es reicht nicht, vage Begriffe wie „Handel“ oder „Dienstleistungen“ zu verwenden. Stattdessen beschreibst Du detailliert, welche Produkte oder Dienstleistungen angeboten werden.

Beschreibung der Tätigkeit

Beschreibe Deine Tätigkeit nur so weit, wie das Gewerbeamt es akzeptiert, damit Du flexibel bleibst. Das Gewerbeamt möchte im Grunde nur sicherstellen, dass Dein Gewerbe keine negativen Auswirkungen auf die Umgebung hat. Achte daher darauf, die Tätigkeit so zu beschreiben, dass keine Missverständnisse entstehen – niemand sollte z.B. annehmen, dass plötzlich LKWs rund um die Uhr anrollen. Falls viele Kunden zu Dir kommen, bedenke auch die Situation der unmittelbaren Nachbarn.

Milan von dem Bussche, Gründer

Sonstiges zur Gewerbeanmeldung

Die Gewerbeanmeldung ist gebührenpflichtig. Je nach Gemeinde bewegen sich die Kosten in der Regel zwischen 20 und 60 Euro. 

Sobald Du die Gebühr bezahlt hast, erhältst Du den „Gewerbeschein als Nachweis Deiner erfolgreichen Gewerbeanmeldung. Im Endeffekt handelt es sich hierbei nur um Deine geprüfte, unterschriebene und abgestempelte Gewerbeanmeldung.

Allerdings bekommst Du dann noch eine Gewerbenummer zugeschickt. Die Nummer identifiziert Dein Unternehmen und wird bei Behördengängen oder im Schriftverkehr mit Ämtern oft benötigt.

Nach der Anmeldung leitet das Gewerbeamt Deine Informationen automatisch an verschiedene Stellen weitergeleitet:

  • Finanzamt: Erhält die Information über die Gewerbeanmeldung und wird Dich zur weiteren steuerlichen Erfassung kontaktieren.

  • IHK/Handwerkskammer: Je nach Art des Gewerbes erfolgt eine automatische Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer.

  • Berufsgenossenschaft: Die Berufsgenossenschaft, die für die gesetzliche Unfallversicherung zuständig ist, wird ebenfalls benachrichtigt.

Wenn Du wissen möchtest, was die einzelnen Institutionen von Dir wollen, schaue Dir am besten unser „GmbH anmelden - Pflichten bei der Gründung“ an.

Vor der Anmeldung geschäftlich durchzustarten, ist oftmals keine gute Idee. Wenn Du hier nicht aufpasst oder zu weit gehst, kann das rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Deshalb ist es ratsam, die Gewerbeanmeldung vorzunehmen, bevor Du Deine Tätigkeit aufnimmst, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

  • Bußgelder: Je nach Gemeinde zwischen 100 und 1.000 Euro. Wenn das Gewerbeamt den Verstoß als vorsätzlich oder fahrlässig bewertet, kann das Bußgeld höher ausfallen.

  • Nachträgliche Anmeldung: Die verspätete Anmeldung entbindet Dich jedoch nicht von möglichen Strafen.

  • Probleme mit dem Finanzamt: Da das Finanzamt grundsätzlich erst durch die Gewerbeanmeldung informiert wird, kann es zu Problemen kommen, wenn Du ohne Anmeldung bereits Einnahmen erzielst. Hier könnten steuerliche Nachforderungen oder im schlimmsten Fall Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung folgen. Du kannst das Finanzamt allerdings auch einfach vor der Gewerbeanmeldung informieren.

Fazit Gewerbeanmeldung

Du weißt nun, wie die Gewerbeanmeldung funktioniert und was dabei wichtig ist. Mit der Anmeldebestätigung und der zugeteilten Gewerbenummer hast Du alle formalen Schritte erledigt, um Dein Gewerbe offiziell starten zu dürfen. Achte darauf, dass Deine Angaben korrekt sind, um mögliche rechtliche Probleme zu vermeiden. Dann kann es hoffentlich erfolgreich für Dich weitergehen!

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