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Nach der erfolgreichen Gewerbeanmeldung landet früher oder später Post von Deiner zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) im Briefkasten. Warum? Ganz einfach: Durch gesetzliche Vorgaben ist Deine GmbH automatisch Mitglied bei der IHK geworden. Ziel ist es, alle Gewerbetreibenden unter einem Dach zu vereinen und gemeinsam die Interessen der Wirtschaft zu vertreten. Klingt zunächst nicht nach einer Wahlmöglichkeit, aber es gibt gute Gründe, warum die Mitgliedschaft Dir nützlich sein kann.
Die Höhe der Beiträge hängt von Deiner Region und dem Gewinn Deines Unternehmens ab, denn jede IHK hat ihre eigenen Beitragssätze. Es kann sich daher lohnen, die jeweilige Beitragsordnung zu prüfen. Grundsätzlich setzt sich der Beitrag aus zwei Komponenten zusammen:
Grundbeitrag
Umlagebeitrag
Fester jährlicher Beitrag für alle IHK-Mitglieder 50 bis 300 €
0,04 - 0,27 % Umlage basierend auf dem Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb.
Solltest Du die Zahlung der IHK-Beiträge versäumen, kommt es zunächst zu Mahnungen. Ignorierst Du diese, können Zwangsmaßnahmen wie Kontopfändungen folgen. Auch wenn sich die IHK damit nicht gerade beliebt macht, handelt sie hierbei im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
Vorteil
Beschreibung
Beratung
Ob rechtliche Fragen, steuerliche Tipps oder Informationen zu Fördermitteln – hier kannst Du Unterstützung aus erster Hand bekommen.
Weiterbildung
Schulungen zu Themen wie Personalmanagement, Buchhaltung oder Marketing können Dir dabei helfen, Dein Unternehmen erfolgreich aufzubauen.
Networking
Über IHK-Veranstaltungen kannst Du Dich mit anderen vernetzen. Besonders für junge GmbHs kann das enorm hilfreich sein, um neue Kunden oder Partner zu finden.
Rechtliche Unterstützung
Die IHK kann Dir auch bei rechtlichen Problemen helfen. Sie bietet Schlichtungsstellen an und vertritt Deine Interessen gegenüber der Politik.
Leider nein. Es gibt in diesem Fall keinen Ausweg. Den haben schon etliche Menschen gesucht.
[§]
Urteile gescheiterter Klagen gegen die Mitgliedschaft: VG Sigmaringen, Urteil vom 28.11.2013 - 3 K 3415/11, BVerfG, 07.12.2001 - 1 BvR 1806/98, BVerwG, 14.12.2011 - 8 B 38.11
GmbHs gehören grundsätzlich immer zur IHK. Es gibt nur wenige Ausnahmen, etwa wenn es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt, aber für die typische gewerbliche GmbH führt kein Weg an der Mitgliedschaft vorbei.
[§]
Mitgliedschaft nach § 2 Abs. 1 IHKG und Ausnahmen nach § 2 Abs. 2, 3 IHKG
IHK vs. Berufsgenossenschaft: Während die IHK die Interessen der Unternehmen in wirtschaftlichen Fragen vertritt, ist die Berufsgenossenschaft (BG) für Arbeitssicherheit und den Schutz der Mitarbeiter zuständig.
Beitragsstundung oder Minderung: Wenn du mit Deiner GmbH in finanziellen Schwierigkeiten steckst, dann gibt es in manchen Fällen die Möglichkeit, eine Beitragsstundung oder Minderung bei der IHK zu beantragen. Dies solltest Du frühzeitig mit deiner zuständigen IHK besprechen.
IHK-Wahlen: Als Mitglied kannst Du Einfluss auf die Arbeit der IHK nehmen, indem Du an den regelmäßigen Wahlen zur IHK-Vollversammlung teilnimmst. So kannst Du sicherstellen, dass Deine Interessen im Fokus bleiben.
Auch wenn die IHK-Beiträge auf den ersten Blick wie eine lästige Pflicht wirken, steckt hinter der Mitgliedschaft mehr als nur Bürokratie. Die Beratung, die Weiterbildungsangebote und die Möglichkeit, wertvolle Kontakte zu knüpfen, können Dir helfen, Dein Unternehmen auf Erfolgskurs zu bringen.
Die IHK ist eine Ressource, die Du nutzen kannst! Insbesondere junge Start-Ups, aber auch wachsende Unternehmen können von dem Angebot profitieren. Wir bei QiTech (meinem Start-Up) haben zum Beispiel einige Probleme bekommen, als wir angefangen haben, ins Ausland zu verkaufen. Vielleicht hätten wir uns einigen Ärger ersparen können, wenn wir die „Praktische Arbeitshilfe Export/Import“ und bzw. eine Beratung in Anspruch genommen hätten.
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