Wenn Du ein Anlagegut kaufst, musst Du es über mehrere Jahre abschreiben, weil Du es ja auch über mehrere Jahre nutzt….
Aber was passiert, wenn Dein Plan unerwartet ins Wasser fällt? Dafür gibt es die außerplanmäßige Abschreibung!
Nehmen wir an, dass Dein 1.500 € Laptop, den Du eigentlich auf 3 Jahre abschreiben wolltest, beim Weg zur Arbeit in eine tiefe Pfütze fällt. Dein Laptop ist jetzt hinüber. Du hast ihn bereits ein Jahr genutzt und vorbildlich die 500 € linear abgeschrieben. Aber was machst Du jetzt?
Durch den Unfall ist Dein Laptop nicht mehr zu gebrauchen und hat keinen Restwert mehr. Das ist sozusagen eine „plötzliche und unvorhergesehene Wertminderung“.
In diesen Fällen nutzt man die
außerplanmäßige Abschreibung
Eine außerplanmäßige Abschreibung wird vorgenommen, wenn ein unerwarteter Wertverlust eintritt, z. B. durch Schäden oder technische Überalterung. Sie erlaubt es, den Restwert eines Guts sofort abzuschreiben.
Mehr im Lexikon nachlesen
[§]
. Das heißt, Du schreibst sofort den Restwert von 1.000 € im selben Jahr ab, statt dem eigentlichen Plan zu folgen.
Jahr
Abschreibung
Restwert
1
500 €
1000 €
2
1000 €
0 € (bzw. 1 € Erinnerungswert, falls noch benutzt!)
Durch den Verlust des Laptops sinkt Dein Gewinn für das Jahr, also musst Du auch weniger Gewinn versteuern.
Außerdem stellst Du den tatsächlichen Wert Deiner Gegenstände korrekt dar - denn das Finanzamt will Dich ja auch ✨ korrekt ✨ besteuern.
Es kann aus verschiedenen Gründen zur außerplanmäßigen Abschreibung kommen, z.B. durch Unfälle, Naturkatastrophen, Diebstahl, mangelhafte Wartung, aber auch durch eine Fehlinvestition.
Man muss aber noch beachten, um welche Art von Vermögen und um welche Wertminderung es sich handelt!
Beim Umlaufvermögen geht es um Vermögensgegenstände, die nur kurzfristig in Deinem Betrieb sind. Das sind z.B. unfertige und fertige Waren, Forderungen, Kassenbestand, etc.
Hier gilt ein Abschreibungsgebot für dauerhafte Wertminderungen.
[§]
Das heißt also, Du musst den Wert anpassen, sollte der Wert unvorhergesehen sinken!
Beispiel zum Abschreibungsgebot:
Dein Start-Up verkauft technische Geräte und lagert Smartphones im Wert von 50.000 €. Plötzlich bricht ein Wasserrohr in deinem Lager, und ein Teil der Geräte wird beschädigt. Nach einer Prüfung stellst du fest, dass nur noch Smartphones im Wert von 35.000 € funktionieren.
Du musst die Wertminderung von 15.000 € außerplanmäßig abschreiben.
Außerdem gilt ein Abschreibungsverbot für temporäre Wertminderungen.
[§]
Beispiel:
Nach Ostern möchtest du einen Bestand an Plastik-Ostereiern abschreiben, weil sie sich selbst zum halben Preis nicht mehr verkaufen lassen. Du gehst davon aus, dass sie keinen Wert mehr haben.
Du darfst hier nicht außerplanmäßig abschreiben, weil die Plastik-Eier in der nächsten Oster-Saison voraussichtlich wieder an Wert gewinnen.
Beim Anlagevermögen - die sind eher langfristig im Geschäftsbetrieb - unterscheidet man:
Zwischen Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen (z.B. Grundstücke, Gebäude, Maschinen, ... und Patente, Software, …)
Und Finanzanlagen (z.B. Aktien, ...)
Sachanlagen und immaterielle Dinge muss man bei dauerhaften Wertminderungen abschreiben (Abschreibungsgebot).
[§]
gem. § 7 EStG und § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB
Beispiel für Abschreibungsgebot:
Ein Unternehmen kauft eine Software für 50.000 € und schreibt sie planmäßig über 5 Jahre ab (10.000 € jährlich). Nach 2 Jahren (Restbuchwert: 30.000 €) wird die Software unbrauchbar, denn sie ist nicht mehr kompatibel mit den PCs.
Da die Wertminderung dauerhaft ist, muss der Restbuchwert außerplanmäßig abgeschrieben werden.
Wenn etwas nur temporär an Wert verloren hat, darf man nicht abschreiben. (Abschreibungsverbot)!
[§]
gem. § 7 EStG
Abschreibungsverbot haben wir natürlich auch ein Beispiel:
Für das Dein Unternehmen besitzt eine Produktionsmaschine, die für 200.000 € angeschafft wurde. Die Nachfrage nach den Produkten, die mit dieser Maschine hergestellt werden, sinkt plötzlich.
Deswegen wird der Marktwert der Maschine vorübergehend auf 150.000 € geschätzt.
Aber: Weil die Wertminderung nur temporär ist (z.B. durch saisonale Schwankungen oder vorübergehende wirtschaftliche Faktoren), darfst Du die 50.000 € nicht außerplanmäßig abschreiben. Sobald sich der Markt stabilisiert, könnte der Wert der Maschine wieder steigen. [?]
Das Gegenstück zu Abschreibungen sind Zuschreibungen. Die brauchst Du, wenn der Wert eines Vermögensgegenstandes wieder steigt, nachdem Du das Gut außerplanmäßig abgeschrieben hast. Das könnte z.B. passieren, wenn der Grund für die außerplanmäßige Abschreibung wieder wegfällt.
Das ist gesetzlich verpflichtend und dient zur „Wertaufholung“
[§]
gem. § 253 Abs. 5 HGB
. Dabei ist es das Ziel, den tatsächlichen Wert des Vermögens ✨korrekt✨ darzustellen.
Aber: Es gibt eine Obergrenze. Der Buchwert darf nicht mehr als die ursprünglichen Anschaffungskosten sein
[§]
.
Ein Beispiel aus dem Anlagevermögen: Du hast eine Maschine außerplanmäßig abgeschrieben, weil ein Konstruktionsfehler sie nutzlos macht. Im nächsten Geschäftsjahr wird der Fehler behoben, und die Maschine gewinnt ihren ursprünglichen Wert zurück. In diesem Fall bist Du verpflichtet, den Buchwert der Maschine durch eine Zuschreibung zu erhöhen – allerdings nur bis zur Höhe der Anschaffungskosten.
Wichtig: Zuschreibungen gelten auch für das Umlaufvermögen.
Außerplanmäßige Abschreibungen kommen ins Spiel, wenn Dein Vermögensgegenstand plötzlich an Wert verliert – zum Beispiel durch Unfälle oder schlechte Wartung. Dabei ist wichtig, dass Du den Grund in der Buchhaltung vermerken und nachweisen musst, damit es für Dich - und das Finanzamt - nachvollziehbar bleibt.
Falls es zum Beispiel zu einem Rohrbruch in Deiner Lagerhalle kommt, mach Fotos und sammel Schadensberichte oder Bestätigungen von Fachleuten.
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