Wenn dein Unternehmen eine Anlage kauft, nutzt du in der Regel die lineare Abschreibung. Der Wert des Wirtschaftsguts wird hier gleichmäßig über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Das ist einfach und das Finanzamt akzeptiert die Methode.
In diesem Video erklären wir spezielle Abschreibungsmethoden und wann man sie nutzen darf.
Bei der geometrisch-degressiven Abschreibung sind die Abschreibungsbeträge anfangs höher und nehmen im Laufe der Zeit ab. Das passiert, weil jährlich der gleiche Prozentsatz (Abschreibungssatz) abgeschrieben wird. Da der Restwert sinkt, sinkt auch die prozentuale Abschreibung.
Das kann für Start-ups vorteilhaft sein, da es die Steuerlast in den frühen, oft kritischen Jahren reduziert.
Die degressive Abschreibung ist aber nur in Ausnahmefällen erlaubt. 2024 war sie temporär möglich, und man durfte die doppelte Höhe der linearen Abschreibung nutzen - maximal aber 20 %!
Ein Beispiel:
Dein Start-up kauft zu Jahresbeginn eine Maschine für 1.000 €, die du nach AfA-Tabelle über 10 Jahre abschreiben musst. Der lineare Abschreibungssatz beträgt 10 % pro Jahr.
1.000 € / 10 Jahre = 100 € (10 %)
Wenn du die degressive Methode nutzt, darfst du 20 % als Abschreibungssatz anwenden. Im ersten Jahr schreibt man 200 € (20 % von 1.000 €) ab, im zweiten Jahr 160 € (20 % vom Restbuchwert 800 €) usw.
In der Praxis wechselt man dann zur linearen Abschreibung, wenn dadurch höhere jährliche Abschreibungsbeträge entstehen. So kann man innerhalb der Nutzungsdauer vollständig abschreiben.
Jahr
Abschreibung
Restwert
1
200 €
(20% von 1.000€)
800 €
2
160 €
(20% von 800€)
640 €
3
128 €
(20% von 640€)
512 €
4
102,40 €
(20% von 512€
409,60 €
5
81,92 €
(20% von 409,60€)
327,68 €
6
65,54€
(20% von 327,68€)
262,14 €
7
65,54€
(Linearer Übergang (262,14 € / 4 Jahre = 65,53 €), da höher als degressiv (262,14€ * 20% = 52,43€))
196,60 €
8
65,54€
131,06 €
9
65,54€
65,52 €
10
65,52€
(Restwert abschreiben)
0 €
(1€ Erinnerungswert, falls noch benutzt)
Das heißt: Ab dem 7. Jahr wird linear abgeschrieben, da man degressiv weniger abschreiben würde.
Die lineare Abschreibung nutzt den Restwert (262,14 €) und teilt ihn durch die nächsten Jahre (4 Jahre).
Daraus ergeben sich 65,54 €, die man bis zur vollständigen Abschreibung (0 €) nutzt.
Bei der arithmetisch-degressiven Abschreibung fällt der Abschreibungsbetrag jedes Jahr um denselben Betrag - der sogenannte “Degressionsbetrag”. Die Formel lautet:
D = (Anschaffungskosten - Restwert) / (Summe der Nutzungsjahre)
Zum Ablauf der Nutzungsdauer wird vollständig abgeschrieben.
Die Methode ist nicht steuerrechtlich erlaubt!
Ein Beispiel:
Dein Start-up kauft am 1.1.2025 eine Produktionsanlage für 36.000 € mit einer Nutzungsdauer von 5 Jahren. Du musst erst den Degressionsbetrag berechnen:
D = (36.000 € - 0 €) / (5+4+3+2+1) = 2.400 €
Dann muss man die jährlichen Abschreibungsbeträge ermitteln, indem man den Degressionsbetrag absteigend mit den Nutzungsjahren multipliziert.
Die jährliche Abschreibung würde so aussehen:
Jahr
Abschreibung
Restwert
1
12.000 €
=
2.400 € x 5
24.000 €
2
9.600 €
=
2.400 € x 4
14.400 €
3
7.200 €
=
2.400 € x 3
7.200 €
4
4.800 €
=
2.400 € x 5
2.400 €
5
2.400 €
=
1 = 2.400 €
0 €
(1€ Erinnerungswert, falls noch benutzt)
Das heißt: Ab dem 7. Jahr wird linear abgeschrieben, da man degressiv weniger abschreiben würde.
Die lineare Abschreibung nutzt den Restwert (262,14 €) und teilt ihn durch die nächsten Jahre (4 Jahre).
Daraus ergeben sich 65,54 €, die man bis zur vollständigen Abschreibung (0 €) nutzt.
Die Methode basiert auf der tatsächlichen Nutzung des Wirtschaftsguts und ist besonders für Wirtschaftsgüter mit schwankender Auslastung geeignet.
In den Jahren, wo etwas stark genutzt wird, kann man mehr abschreiben.
Wenn etwas weniger genutzt wird, wird es auch weniger abgeschrieben!
Natürlich gibt es auch eine Formel für den Abschreibungsbetrag:
Abschreibungsbetrag = (Anschaffungskosten / geschätzte Gesamtleistung über die ganze Nutzungsdauer) x Jahresleistung
Ein Beispiel:
Dein Start-up kauft zu Jahresbeginn einen LKW für 12.000 €, der insgesamt vermutlich ca. 300.000 km fahren wird - also die Gesamtleistung.. Die Nutzungsdauer ist 9 Jahre (laut AfA-Tabelle).
Abschreibungsbetrag = (12.000 € / 300.000 km) x variable Jahresleistung
Bei einer Jahresleistung von 30.000 km beträgt die Abschreibung 12.000 € (12.000 € / 300.000 km x 30.000 km) im ersten Jahr. Du musst also jedes Jahr auf den Kilometerstand schauen und dokumentieren, wie viel der LKW gefahren ist.
Jahr
Berechnung
Restwert
1
(12.000 € / 300.000 km) x 30.000 km = 1.200 €
10.800 €
2
(12.000 € / 300.000 km) x 45.000 km = 1.800€
9.000 €
3
(12.000 € / 300.000 km) x 40.000 km = 1.600 €
7.400 €
...
...
...
9
(12.000 € / 300.000 km) x 10.000 km = 400 €
0 € bzw 1€
Das funktioniert gut, wenn man die Gesamtleistung gut geschätzt hat.
In der Praxis kommt es aber eher vor, dass man zu hoch oder zu niedrig schätzt.
Je nach Situation schätzt man ab, wie man den Abschreibungsplan anpasst.
Steuerrechtlich ist diese Methode an sich erlaubt. Aber nur, wenn Du die jährliche Leistung nachweisen kannst! (z.B. Kilometerstand, Betriebsstunden, etc.)
[§]
§ 7 Abs. 1 Satz 6 EstG schreibt ein paar Voraussetzungen für die Leistungsabschreibung vor. Laut diesem Gesetz kann der Steuerpflichtige die Leistungsabschreibung anstatt der linearen Abschreibung wählen, wenn er den Umfang der Leistung eines Jahres nachweisen kann. Außerdem muss es sich bei dem Wirtschaftsgut um ein bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens handeln.
Also: Die lineare Abschreibung ist zwar der Standard, aber alternative Methoden wie die degressive oder leistungsabhängige können für Dich vorteilhaft sein.
Achte aber darauf, dass alles steuerrechtlich konform ist und informiere Dich über aktuelle Regelungen!
Hinweis: Es gibt Abschreibungsmethoden, die steuerrechtlich NICHT erlaubt sind - wie z.B. die „progressive Abschreibung“
Wir danken Lexware Office für das Sponsoring dieser Staffel.
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