Sonderabschreibungen sind wie ein Steueraufschub für kleine und mittlere Unternehmen.
Neben der normalen Abschreibung kannst Du für bereits angeschaffte Wirtschaftsgüter maximal 40 % der Anschaffungskosten so abschreiben, wie Du es willst – entweder direkt im ersten Jahr oder verteilt auf maximal 5 Jahre.
Neben der normalen Abschreibung kannst Du für bereits angeschaffte Wirtschaftsgüter maximal 40 % der Anschaffungskosten so abschreiben, wie Du es willst – entweder direkt im ersten Jahr oder verteilt auf maximal 5 Jahre.
Abnutzbares bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens
Gewinn im Vorjahr der Anschaffung: unter 200.000 €
Wirtschaftsgut wird zu mindestens 90 % betrieblich genutzt
Bleibt im Jahr der Anschaffung und im Folgejahr in Deiner inländischen Betriebsstätte
Du kaufst am 1.1.2025 einen Laptop für 3.000 €, der über 3 Jahre abgeschrieben wird. Normalerweise wären das 1.000 € pro Jahr.
Aber mit der Sonderabschreibung kannst Du maximal 40 % der Anschaffungskosten unterschiedlich abschreiben. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten:
Im ersten Jahr zusätzlich 1.200 € (40 %) abschreiben.
Das heißt, im ersten Jahr schreibst Du insgesamt 2.200 Euro ab, statt 1.000 Euro – und senkst so Deinen steuerpflichtigen Gewinn ordentlich!
Die nächsten zwei Jahre würdest Du jeweils 400 Euro abschreiben, weil nur noch 800 Euro übrig bleiben, die Du gleichmäßig auf die zwei Jahre verteilen musst.
Jahr
Abschreibung
Restwert
1
1.000 € + 1.200 € = 2.200 €
800 €
2
1000 € aber geht nur 800 €
400 €
3
-
0 € (1 € Erinnerungswert, falls noch benutzt)
Alternativ kannst Du die 1.200 € auf 3 Jahre gleichmäßig verteilen, also z. B. ⅓ von den 40 % pro Jahr. Das wären jeweils 400 € mehr in den ersten 2 Jahren. Im letzten Jahr bleibt nur noch der Restwert von 200 € zum vollständigen Abschreiben übrig.
Jahr
Abschreibung
Restwert
1
1.000 € + 400 €= 1.400 €
1.600 €
2
1.000 € + 400 €= 1.400 €
200 €
3
200 (Restbetrag)
0 € (1 € Erinnerungswert, falls noch benutzt)
Du kannst die 1.200 € auch unregelmäßig verteilen.
Jahr
Abschreibung
Restwert
1
1.000 € + 600 € = 1.600 €
1.400 €
2
1.000 € + 200 € = 1.200 €
200 €
3
200 (Restbetrag)
0 € (1 € Erinnerungswert, falls noch benutzt)
Also: Entweder die 40 % komplett nutzen, auf sie verzichten, oder sie nur teils verteilen. Aber nur im Jahr der Anschaffung und in den 4 folgenden Jahren!
Die Sonderabschreibung ist zum flexiblen Anpassen der Steuerlast gedacht, aber sie schenkt Dir nichts! Du schreibst immer insgesamt 3.000 € ab! (siehe Beispiel Tabellen!)
Der Vorteil ist also, dass Du Investitionen schneller abschreiben kannst und damit sofort Steuern sparst. Besonders praktisch, wenn Du kurzfristig Deine Steuerlast senken willst!
Hinweis: Neben der Sonderabschreibung gibt es auch den Investitionsabzugsbetrag, der bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten beträgt und bereits vor der Anschaffung geltend gemacht werden kann.
Wir danken Lexware Office für das Sponsoring dieser Staffel.
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