Wenn du dich mit Abschreibungen beschäftigt hast, kennst du die AfA-Tabelle schon.
Sie legt für viele Anlagegüter fest, wie lange sie „erfahrungsgemäß“ genutzt werden - also wie sie abgeschrieben werden müssen.
Computer haben laut AfA-Tabelle eigentlich eine Nutzungsdauer von 3 Jahren. [?]
Aber seit 2021 gibt es eine neue Regelung:
Computer und Zubehör können mit einer Nutzungsdauer von einem Jahr abgeschrieben werden. Dazu gehören z.B. auch Tastaturen, Drucker und Laptops.
[§]
BMF vom 26.2.2021 (BStBl I S. 298) [Mehr lesen]
Das bedeutet: Die gesamten Anschaffungskosten dürfen im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben werden.
Du hast dabei das Wahlrecht zwischen Sofortabschreibungen und einer planmäßigen Abschreibung.
Das heißt, du kannst wählen: lieber Sofortabschreiben, über ein Jahr Nutzungsdauer, oder bei der längeren Dauer bleiben (also 3 Jahre).
Das gilt auch für Wirtschaftsgüter, die vor 2021 gekauft wurden und noch nicht vollständig abgeschrieben wurden.
Dein Start-Up kauft am 1. Dezember 2025 einen Laptop für 1.500 Euro netto. Entweder Du wählst jetzt…
… die Sofortabschreibung:
Der „gesamte Betrag“, 1500 Euro, wird im Jahr 2025 abgeschrieben. Es bleibt 1 Euro Erinnerungswert. Also schreiben wir insgesamt nur 1.499 Euro ab!
… oder die Abschreibung auf 3 Jahre Nutzungsdauer:
Der Laptop wird über drei Jahre linear abgeschrieben. Das heißt: 500 im ersten Jahr, 500€ im zweiten und 499 im dritten Jahr wieder auf 1 Euro Erinnerungswert.
In der Regel wählt man die sofort Abschreibung - so hat man weniger Gewinn… und weniger Steuerlast… Direkt im ersten Jahr und ansonsten zieht sich die Abschreibung, und die Steuerersparnis, über mehrere Jahre
Die neuen Abschreibungsregeln für Computer und Zubehör bietet also Flexibilität. Du hast die Wahl zwischen Sofortabschreibung oder 3 Jahre Abschreibungsdauer. Du also strategisch Deine Steuerlast verteilen.
Wir danken Lexware Office für das Sponsoring dieser Staffel.
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